Während es für die meisten PKW nach 1997 in der Regel bereits EG-Typgenehmigungen gibt und dafür COC Dokumente ausgestellt werden, wurde das für Nutzfahrzeuge erst später obligatorisch.
Was ist zu tun, wenn man ein Fahrzeug ohne COC in Deutschland zulassen möchte?
Eine Zulassung eines Fahrzeuges ohne Konformitätserklärung erfolgt in Deutschland über eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dazu muss, je nach Bundesland vom TÜV oder der Dekra, eine sogenannte Vollabnahme durchgeführt werden. Hier wird Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt, mit dem die Zulassungsstelle die für die Fahrzeugpapiere benötigten Daten erhält. Für diese Daten ist der Leiter der jeweiligen technischen Prüfstelle verantwortlich, weshalb es hier - je nach Anbieter - unterschiedliche Anforderungen geben kann. Unserer Erfahrung nach haben Prüfstellen in Grenz-nähe häufig Routine bei der Zuordnung, während andere sich hier schwer tun und nach einem Datenblatt des Herstellers fragen.
In diesen Fällen bieten wir für Volkswagen auch Datenbestätigungen an.
Aber klären Sie bitte vorab mit der Technischen Prüfstelle, ob dieses wirklich benötigt wird. Mit etwas Erfahrung lassen sich in den meisten Fällen die Daten des Fahrzeugs auch ohne eine solche Herstellerbestätigung ermitteln und die Kosten - und vor allem die Zeit - können eingespart werden.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich hierzu gerne bei uns.